Wer eine Immobilie erwirbt tut gut daran, sich vom Immobilienmakler / Anbieter alle relevanten Unterlagen aushändigen zu lassen. Doch die Prüfung dieser Hausunterlagen ist oft sehr schwer. Erfahrener Sachverständiger für Immobilienbewertung & Hauskauf weiß worauf es ankommt. Er prüft die Unterlagen in Bezug zu den Angaben z.B. aus dem Exposé auf Plausibilität.
Bevor der Sachverständiger für Immobilienbewertung & Hauskauf den Vorort-Termin mit Ihnen wahrnehmen kann, benötigt er noch einige Objektunterlagen, die er einer eingehenden Prüfung unterzieht und die auch teilweise dringend für eine verlässliche Werteinschätzung vorliegen müssen.
- Stimmen die angegebenen Wohn- und Nutzflächen mit den Daten aus der Bauakte überein?
- Sind Aus – und Umbauten an der Immobilie wirklich genehmigt?
- Gibt es Eintragungen im Grundbuch, die wertrelevant sind oder auch Beeinträchtigungen mit sich bringen können?
Für den Laien sind diese Prüfungen selber nur schwer durchführbar, da es ihm in den meisten Fällen an Erfahrung und Fachwissen mangelt.
Unterlagen Immobilienkauf – was unbedingt vorliegen sollte:
- Grundrisspläne aller Geschosse in Kopie (Originale) allseitig bemaßt
- Schnittzeichnung
- Lageplan oder Katasterplan
- Grundbuchauszug
- Energieausweis & Energiekosten mit Verbrauchszahlen der letzten 3 Jahre
- Wohn- und Nutzflächenberechnung in Kopie (Original)
- Baubeschreibung
- Exposé oder Anzeigen ID
- Kaufpreis
- Baujahr
- Mieten (bei Mehrfamilienhäusern)
- Angaben über Modernisierungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre
Unterlagen Immobilienkauf – warum diese so wichtig sind
Würden Sie ein Auto kaufen ohne die entsprechenden Papiere, TÜV Berichte etc.? Wahrscheinlich nicht. Beim Immobilienkauf steht für den Käufer noch mehr auf dem Spiel. Die Summen an Geld die bei diesen Geschäften über den Tisch gehen, sind nichts im Vergleich zu einem Autokauf. Es sei denn Sie wollen einen Ferrari kaufen.
Wer nur den Angaben aus den blumigen Verkaufs Exposés vertraut ist selber schuld. Wenn Sie mal genauer hinsehen, finden Sie unter dem Text meist folgenden Satz:
Alle Angaben beruhen auf Informationen des Eigentümers. Für die Richtigkeit können wir keine Gewähr übernehmen.
Der Immobilienmakler ist somit fein raus und sie können ihn später mit nichts haftbar machen. Außerdem kaufen Sie wie gesehen, da sollten doch zumindest die üblichen Unterlagen beim Immobilienkauf ihnen zur Verfügung gestellt werden.
Fragen Sie den Anbieter / Immobilienmakler ob er Einsicht in die Bauakte genommen hat und bitten Sie ihn, wenn er dieses verneint nachzuholen. Nur diese Unterlagen können belegen, ob alle Aufbauten, Umnutzungen und eventuelle Umbaumaßnahmen auch baurechtliche genehmigt sind.
Auch lohnt sich ein Blick in das Grundbuch. Dort steht genau um welches Grundstück es sich handelt und wie groß dieses ist. Auch können in der Abteilung II des Grundbuches eventuelle Grunddienstbarkeiten z.B. Wege- oder Leitungsrecht eingetragen sein, die unter Umständen mit erheblichen Einschränkungen verbunden sein können.
Auch sollte der Anbieter / Immobilienmakler Ihnen eine originale Wohn- und Nutzflächenberechnung vorlegen können, den nur so können Sie sicher sein, dass die Angaben im Exposé der Richtigkeit entsprechen.
Die Baubeschreibung gibt Aufschluss über die Bauart und die verarbeiteten Materialien.
Der Sachverständige für Immobilienbewertung kennt sich mit all diesen Dingen aus und kann Sie daher umfassend beraten.
Sachverständiger für Immobilienbewertung – vertrauen auch Sie seiner jahrelangen Fachkompetenz
Seit 1998 beschäftigt sich Frank Niebel als Sachverständiger für Immobilienbewertung & Hauskauf mit den komplexen Themen rund um den Immobilienkauf. Für den Laien ist der Immobilienmarkt kaum noch zu durchschauen. Vertrauen daher auch Sie auf seine professionelle Sachkunde und lassen Sie sich bei dem schwierigen Vorhaben eine Immobilie zu erwerben neutral & objektiv beraten!
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